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Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Grafik-Design-Aufträge zwischen dem Grafik-Designer und dem Auftraggeber. Die Basis für diese Geschäftsbedingungen bildet der jeweilige schriftliche oder mündliche Auftrag, in dem sämtliche vereinbarten Dienstleistungen (gemäß dem Angebot) sowie die Vergütung festgehalten werden.

2. Zusammenarbeit und Auftragserteilung

Der erteilte Auftrag an den Grafik-Designer ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten abzielt. Der Grafik-Designer verpflichtet sich, grafische Werke im Sinne der Kommunikationsabsicht des Auftraggebers zu schaffen. Er kann zur Durchführung Kooperationspartner heranziehen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Unterlagen und Informationen, die für die optimale Auftragserfüllung notwendig sind, rechtzeitig und vollständig dem Grafik-Designer zur Verfügung gestellt werden.

3. Konzeptions- und Entwurfsarbeit

Für Konzeptions- und Entwurfsarbeiten erfolgt die Abrechnung grundsätzlich auf Basis der aufgewendeten Arbeitsstunden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Diese Regelung bleibt gültig, auch wenn sich der Auftraggeber nach Abschluss der Konzeptphase dazu entscheidet, den Entwurf nicht zu nutzen oder umzusetzen.

4. Urheberrecht

Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf das oder die Auftragswerke und die Arbeitszwischenergebnisse gilt als vereinbart. Der Grafik-Designer ist berechtigt, seinen Namen, Firmenwortlaut oder Logo in angemessener Größe auf jedem Werk anzubringen. Falls ein Weglassen vereinbart wird, muss sein Name im Impressum unter »Grafik-Design« genannt werden.

5. Nutzungsrecht

Der Grafik-Designer räumt dem Auftraggeber in der Regel ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber erwirbt das ausschließliche Nutzungsrecht an den erstellten Werken gemäß der vereinbarten Nutzung. Jegliche Änderungen, Bearbeitungen oder Nachahmungen der Werke ohne schriftliche und honorarpflichtige Zustimmung des Grafik-Designers sind unzulässig. Die Weitergabe der dem Auftraggeber eingeräumten Rechte an Dritte bedarf ebenfalls der Zustimmung des Grafik-Designers.

6. Gestaltungsfreiheit

Innerhalb des vorgegebenen Rahmens (Briefings) hat der Grafik-Designer Gestaltungsfreiheit bei der Auftragserfüllung.

7. Entgeltliche Präsentationen & Entwurfsarbeit

Alle Leistungen des Grafik-Designers erfolgen gegen Entgelt. Die Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen für Angebote erfolgt kostenlos. Der Grafik-Designer legt Konzepte oder Gestaltungsvorschläge nicht unentgeltlich vor. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten, und die Inhalte einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt.

8. Leistung

Die Standardleistung gemäß den Honorar-Richtlinien gilt als vereinbart, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Übergabe von Computerdaten ist nur dann Teil der Leistung, wenn dies schriftlich und gegen zusätzliches Honorar vereinbart wurde. Der Auftraggeber stellt alle für die Auftragserfüllung nötigen Informationen und Muster rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

9. Fremdleistungen und Produktionsüberwachung

Der Grafik-Designer ist berechtigt, notwendige oder vereinbarte Nebenleistungen selbst zu erbringen oder im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Fremdleistungen werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Koordination und Überwachung der Vervielfältigung erfordern einen gesonderten Auftrag gegen Entgelt.

10. Übergabetermin & Fristen

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen ein möglichst störungsfreies Arbeitsumfeld schaffen, welches den zügigen Fortschritt der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten fördert. Verzögerungen seitens des Auftraggebers verschieben die Übergabetermine entsprechend. Vorgeschlagene Entwürfe sind vom Auftraggeber binnen 3 Tage zu überprüfen & freizugeben – geschieht dies nicht rechtzeitig gilt der Entwurf als genehmigt.

11. Verschwiegenheit, Rückgabe und Aufbewahrung

Der Grafik-Designer gewährleistet Verschwiegenheit gegenüber Dritten bezüglich aller durch das Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber bekannt gewordenen Tatsachen. Der Auftraggeber erhält sämtliche Unterlagen und Entwürfe zu treuen Händen und verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Der Grafik-Designer bewahrt Auftragsunterlagen, Entwürfe und Ausarbeitungen für ein Jahr ab Fertigstellung auf.

12. Haftung

Die Haftung des Grafik-Designers erstreckt sich auf die sorgfältige und gewissenhafte Erfüllung des Auftrags. Für grobe Fahrlässigkeit haftet der Grafik-Designer bis zur Höhe des Honorars. Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Auftraggeber haftet dem Grafik-Designer für Schäden aufgrund widerrechtlicher Nutzung überlassener Unterlagen.

13. Honorar und Fälligkeit

Das Gesamthonorar umfasst Gestaltung, Nutzung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Gesamthonorar ist ohne Abzug zahlbar und spätestens 14 Tage nach der angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet. Der Grafik-Designer kann bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur Begleichung ausstehender Beträge verweigern.

14. Referenzen & Veröffentlichung

Alle entstandenen Entwürfe & Werke dürfen vom Designer zu Referenzzwecken veröffentlicht & publiziert werden.

15. Belegmuster

Der Grafik-Designer hat Anspruch auf zehn Belege von allen vervielfältigten Arbeiten zu Nachweiszwecken.

16. Auftragsdauer, -erfüllung, Rücktritt, Storno, Kündigung

Einzelne Werke gelten bei Übergabe als erfüllt. Rahmen- oder Betreuungsverträge enden zum vereinbarten Datum und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Auftraggeber kann nach Erstpräsentation gegen Bezahlung des Präsentationshonorars vom Auftrag zurücktreten. Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten die Honorar- und Kostengrundsätze laut Punkt 12. Der Grafik-Designer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber grob seine Mitwirkungspflicht verletzt oder in Zahlungsverzug gerät. Stornierungen seitens des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Werbegrafik-Designers. Im Falle einer Stornierung behält sich der Werbegrafik-Designer das Recht vor, zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu berechnen.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Grafik-Designers.

18. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung unterliegt dem österreichischen Recht.

19. Schlussbestimmungen

Ungültige Teile dieser AGB berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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